B007 Nutzung des Grundstücks

"Bereitstellung der Grundstücke der geschlossenen und zu schließenden Schulstandorte und sonstigen öffentlichen Einrichtungen für den Wohnungsbau und damit verbundene Einnahmeverbesserungen."

Stellungnahme der Verwaltung: 

Beratung im: Bau- und Verkehrsausschuss | Beratung am: 09.06.11 | Vorlagennummer: 0827/2011/6A

"Es ist genau die im Bürgervorschlag beschriebene Vorgehensweise durch den Fachbereich ""Immobilienwirtschaft Stadt Essen"" beabsichtigt. Vom Grundsatz her sollen nicht mehr benötigte Gebäude und Flächen vermarktet werden, um Einnahmen zu erzielen und insbesondere Bewirtschaftungskosten zu sparen. Eine Entscheidung, ob diese Flächen mit der Zweckbestimmung ""Wohnungsbau"" angeboten werden sollen, ist bisher nicht getroffen worden.

Der Vorschlag ist sicherlich weiterzuverfolgen, bedarf aber noch der Prüfung im Einzelfall. Eine Vermarktung ist nur dann sinnvoll, wenn die Prüfung, ob anderweitige städtische Bedarfe an dem Gebäude bestehen, mit einem negativen Ergebnis abgeschlossen werden kann. Haushaltsverbesserungen zeigen sich zunächst nur im Bereich der eingesparten Kosten. Einnahmeverbesserungen sind nur möglich, wenn ein Verkaufserlös oberhalb der Buchwerte erzielt wird. Unter vernünftiger kaufmännischer Annahme kann dies aber nicht sicher unterstellt werden.

Weiteres Vorgehen:

Von der Intention her ist dem Bürgervorschlag zu folgen. Er ist bereits durch die Maßnahme M171 des Haushaltssicherungskonzeptes, „Einnahmeverbesserung durch Grundstückserlöse"", im Haushalt berücksichtigt. Zusätzliches Einsparpotenzial kann daher nicht generiert werden."

politischer Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt die Berücksichtigung der Bürgervorschläge entsprechend dem dargestellten Ergebnis.

Wurde dem Bürgervorschlag zugestimmt? Ja, bereits im HSK enthalten