B008 Städt. Beteiligungsgesellschaften

"Reduzierung der 70 städt. Beteiligungsgesellschaften. Reduzierung der Gehälter der Geschäftsleitungen der städt. Beteiligungsgesellschaften auf Amtleitergehälter, max. B3. Reduzierung der Bewirtungskosten der städt. Beiligungsgesellschaften und Abschaffung der Weihnachtspräsente."

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Stellungnahme der Verwaltung: 

"Ein wesentlicher Anteil der kommunalen Aufgaben wird durch städtische Beteiligungsgesellschaften erbracht. Ein Großteil dieser Gesellschaften erfüllt in der Regel kommunale Aufgaben der Daseinsvorsorge, d.h. bei einer Auflösung würden die Aufgaben als solche nicht wegfallen, sie verblieben bei der Stadt. Eine „Reduzierung“ oder Rückführung aller Beteiligungsunternehmen in die Stadtverwaltung ist also ohne Weiteres nicht möglich und finanziell auch nicht zwingend vorteilhaft. Gleichwohl ist es der Stadt Essen bewusst, dass den städtischen Gesellschaften bei der Haushaltshaltskonsolidierung eine besondere Bedeutung zukommen muss und die städtischen Töchter erhebliche Konsolidierungsbeiträge leisten müssen. Daher hat der Rat der Stadt Essen am 30. Juni 2010 die Einrichtung eines Kontroll- und Steuerungsgremiums, den Unterausschuss ""Finanzen und Beteiligungen"", für den Haushaltskonsolidierungsprozess beschlossen. Neben der stärkeren Einbeziehung der Beteiligungsgesellschaften in den Konsolidierungsprozess, befasst sich der Unterausschuss mit der Optimierung der Beteiligungsstrukturen (sei es in Form von Rekommunalisierungen, Rechtsformänderungen, Schließungen etc). Vom Rat der Stadt Essen wurden eine Überprüfung des Beteiligungsportfolios und eine Neuordnung der Beteiligungen gefordert. Dadurch werden nicht nur Beiträge zur Konsolidierung der städtischen Finanzen durch wirtschaftliche Optimierung erwartet, sondern auch die Erhöhung der Transparenz für eine planbare Kontrolle der Leistungserfüllung und eine bessere Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger.

Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema noch in der Prüfung. Sie wird sukzessive dem Unterausschuss ""Finanzen"" und Beteiligungen Vorschläge unterbreiten, die als Diskussionsgrundlage für zukünftige Entscheidungen im Rat der Stadt Essen dienen sollen.

Gehälter der Geschäftsleitungen: Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung wird vom Aufsichtsrat unter Einbeziehung von etwaigen Konzernbezügen in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des Geschäftsführungsmitgliedes, seine Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes.

In der Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 30.06.2010 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Überprüfung des Personalkonzepts der Beteiligungsunternehmen durchzuführen. Dem Rat wurde am 25.05.2011 eine Überprüfung der Gehalts- und Prämienstrukturen der Leitungsebenen, mögliche Synergien durch Reduzierung von Leitungspositionen und Stellenreduzierung insgesamt vorgelegt; die teils umfangreichen Ausführungen der Unternehmensführungen zu umgesetzten bzw. beabsichtigten Maßnahmen und sonstige Hinweise werden hierin wiedergegeben (DS.: 0605/2011/2).

Abschaffung von Weihnachtspräsenten: Die Geschäftsführung hat dafür zu sorgen, dass solche Aufwendungen des Unternehmens unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vertretbar sind - gegenteilige Praxis in den Beteiligungsunternehmen ist der Verwaltung nicht bekannt."

Wurde dem Bürgervorschlag zugestimmt? Prüfung noch nicht abgeschlossen