B023 Sitzungsgeld für Aufsichtsratsmitglieder

"Wenn die Verlustausgleiche für die Gesellschaften reduziert werden, dann können doch auch die Sitzungsgelder für die Aufsichtsratmitglieder (=Politiker) reduziert werden."

ähnliche Bürgervorschläge: B091

Stellungnahme der Verwaltung: 

"Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Sie soll der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft Rechnung tragen.

Bei der Stadt Essen wurde im Unterausschuss ""Beteiligungen und Wirtschaftsförderung"" ein ""Grundsatzbeschluss"" gefasst; nämlich die Aufsichtsratsvergütungen in allen Eigengesellschaften einheitlich festzulegen:

- Grundvergütung = 1.000 € / Jahr

- Sitzungsgeld = 100 € / Sitzung

Die Verwaltung befindet sich zu diesem Thema noch in der Prüfung. Sie wird zu gegebener Zeit dem Unterausschuss ""Finanzen und Beteiligungen"" Vorschläge unterbreiten, die als Diskussionsgrundlage für zukünftige Entscheidungen im Rat der Stadt Essen dienen sollen."

Wurde dem Bürgervorschlag zugestimmt? Prüfung noch nicht abgeschlossen.