B029 Vergessen als eigenen Vorschlag anzugeben

"1. Fahrradsteuer pro Rad/Jahr 2. Parkgebühren Lehrer 3. Wo die Stadt beteiligt ist, keine Vergünstigungen mehr für Mitarbeiter, um so Einnahmen zu erhöhen nach dem Motto "wie die Mutter so die Töchter": Allbau AG: Kein 13. und 14. volles Gehalt mehr RWE: Kein Strom umsonst oder vergünstigt; Ruhrgas: Kein Gas umsonst oder vergünstigt. Sollte die Stadt in den Aufsichtsräten vertreten sein oder ansonsten Gewinn und Verlust hier beeinflussen können, sollte sie hier auf Gleichbehandlung mit allen anderen drängen. 4. Einschränkung Methadonprogramm. Das Medikament kostet Steuerzahler Millionen 5. Es sollte eine separate Rubrik eröffnet werden für Vorschläge, die über den Katalog hinausgehen."

ähnliche Bürgervorschläge: B078, B158

Stellungnahme der Verwaltung: 

Beratung im: Bau- und Verkehrsausschuss | Beratung am: 09.06.11 | Vorlagennummer: 0693/2011/6A

"zu 1. : Nach Artikel 105 Abs. 2a Grundgesetz (GG) dürfen Kommunen lediglich Verbrauch- oder Aufwandsteuern erheben. Bei der Fahrradsteuer handelt es sich um eine Aufwandsteuer. Die Einführung einer derartigen Fahrradsteuer bei der Stadt Essen ist nicht möglich, da nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur der private Konsum besteuert werden darf, der über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgeht. Dies kann bei der heutigen Verbreitung von Fahrrädern nicht ernsthaft angenommen werden. Auch ist die Höhe des Aufwandes für die Benutzung von Fahrrädern nicht zu ermitteln bzw. kann nicht der Gemeinde Essen zugeordnet werden, deshalb ist der Vorschlag nicht umsetzbar.

zu 2.: Die Verwaltung wurde durch den Rat beauftragt, ein entsprechendes Parkkonzept, in welches auch Lehrerparkplätze einbezogen werden sollen, zu erstellen.

zu 3. : Konkrete Vergünstigungen für städtische Mitarbeiter sind hier nicht bekannt. Auf Unternehmensregelungen von EON oder RWE hat die Stadt Essen keinen Einfluss.

zu 4. (Methadonprogramm): Bei dem sog. Methadonprogramm handelt es sich um eine medizinisch notwendige Krankenhilfeleistung; die Kosten für die medikamentöse Behandlung tragen daher die Krankenkassen. Die im Rahmen des Methadonprogramms darüber hinaus anfallenden Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen begleitenden psychosozialen Betreuung werden zum Teil vom Land und zum Teil von den Kommunen getragen - zur Reduzierung des Umfanges der begleitenden psychosozialen Betreuung erfolgt die Einsparmaßnahme M 123 (""Verringerung der Betreuungsintensität bei der psychosozialen Betreuung von Substituierten""; Substitution bedeutet die Versorgung und Behandlung von Drogenabhängigen mit Drogenersatzstoffen). Darüber hinaus werden keine Einsparmöglichkeiten beim Methadonprogramm gesehen."

politischer Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt die Berücksichtigung der Bürgervorschläge entsprechend dem dargestellten Ergebnis.

Wurde dem Bürgervorschlag zugestimmt? Teilweise ja